E-Rechnungen

Die Pflicht zur Verwendung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) in Spanien wird schrittweise erweitert

  1. Seit 1. Januar 2015: Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte an öffentliche Verwaltungen liefern, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verwenden. Dies gilt für Rechnungen ab einem Betrag von 5.000 Euro und muss über das zentrale Rechnungsportal FACe abgewickelt werden.
  2. Ab 2024 für private Unternehmen: Laut dem neuen spanischen Gesetz zur Förderung von Startups (Ley de Creación y Crecimiento de Empresas) wird die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen auf den privaten Sektor ausgeweitet. Zunächst wird diese Regelung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen Euro verpflichtend sein. Für alle anderen Unternehmen tritt die Verpflichtung voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft.

Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Transparenz und Effizienz in der Abwicklung von Rechnungen zu erhöhen und gleichzeitig den Papierverbrauch zu reduzieren.

Zusammenfassung der Vorschriften:

  • Seit 2015: Pflicht für E-Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ab 5.000 Euro.
  • Ab 2024/2025: Stufenweise Einführung der Pflicht für alle Unternehmen, beginnend mit grösseren Firmen ab 2024.

Diese Änderungen erfordern für Unternehmen eine rechtzeitige Anpassung ihrer Abrechnungsprozesse und -systeme.

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