Die Gründungskosten einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.) können stark variieren, je nach Anwalts-, Notar- und Registrierungsgebühren. In unserem Fall haben wir die Gründungskosten auf 1.000 Euro begrenzt, weil wir einen effizienten und kostensparenden Ansatz gewählt haben.

1. Nutzung von Mindeststammkapital
- In Spanien beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital für eine S.L. 3.000 Euro, aber dieses Kapital kann in Form von Bareinlagen auf das Gesellschaftskonto eingezahlt werden und steht der Gesellschaft danach zur Verfügung.
- Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sachwerte oder höhere Einlagen.
2. Optimierung der Notarkosten
- Wir haben die Standard-Gesellschaftssatzung genutzt, um die Notarkosten zu minimieren.
- Individuelle Satzungsanpassungen erfordern oft mehr Notaraufwand und treiben die Kosten in die Höhe.
3. Günstige Handelsregistereintragung
- Die Anmeldung im spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) wurde ohne zusätzliche Gebühren oder Sonderwünsche durchgeführt, was die Kosten weiter reduziert hat.
4. Keine teuren Anwälte oder Berater
- Viele Gründungen in Spanien verursachen hohe Kosten, weil teure Anwalts- oder Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Wir haben den Prozess mit eigener Expertise und standardisierten Verfahren durchgeführt, um Kosten zu sparen.
5. Vermeidung unnötiger Zusatzkosten
- Keine kostenpflichtigen Expressverfahren oder Sonderleistungen.
- Keine unnötigen externen Dienstleister für Bankkontoeröffnung oder Dokumentenerstellung.
Fazit:
Durch eine optimierte Gründungsstrategie konnten wir die Gesamtkosten auf 1.000 Euro reduzieren, ohne an Rechtssicherheit oder Qualität einzubüßen.