Warum betragen die Gründungskosten einer S.L. bei uns nur 1.000 Euro?

Die Gründungskosten einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.) können stark variieren, je nach Anwalts-, Notar- und Registrierungsgebühren. In unserem Fall haben wir die Gründungskosten auf 1.000 Euro begrenzt, weil wir einen effizienten und kostensparenden Ansatz gewählt haben.

1. Nutzung von Mindeststammkapital

  • In Spanien beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital für eine S.L. 3.000 Euro, aber dieses Kapital kann in Form von Bareinlagen auf das Gesellschaftskonto eingezahlt werden und steht der Gesellschaft danach zur Verfügung.
  • Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sachwerte oder höhere Einlagen.

2. Optimierung der Notarkosten

  • Wir haben die Standard-Gesellschaftssatzung genutzt, um die Notarkosten zu minimieren.
  • Individuelle Satzungsanpassungen erfordern oft mehr Notaraufwand und treiben die Kosten in die Höhe.

3. Günstige Handelsregistereintragung

  • Die Anmeldung im spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) wurde ohne zusätzliche Gebühren oder Sonderwünsche durchgeführt, was die Kosten weiter reduziert hat.

4. Keine teuren Anwälte oder Berater

  • Viele Gründungen in Spanien verursachen hohe Kosten, weil teure Anwalts- oder Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Wir haben den Prozess mit eigener Expertise und standardisierten Verfahren durchgeführt, um Kosten zu sparen.

5. Vermeidung unnötiger Zusatzkosten

  • Keine kostenpflichtigen Expressverfahren oder Sonderleistungen.
  • Keine unnötigen externen Dienstleister für Bankkontoeröffnung oder Dokumentenerstellung.

Fazit:
Durch eine optimierte Gründungsstrategie konnten wir die Gesamtkosten auf 1.000 Euro reduzieren, ohne an Rechtssicherheit oder Qualität einzubüßen.

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