Buchhaltung & Steuern
Auch in Spanien muss alles seine Ordnung haben.
Jeder Unternehmen kennt es: Die Gründung einer Firma ist meist schnell erledigt, aber der tägliche Aufwand mit Buchhaltung und Steuern verschlingt unnötig Zeit, welche Sie besser in die Weiterentwicklung Ihrer Firma stecken sollten.
Gerade in Spanien, wo sich steuerliche Formalitäten stark von den gewohnten Abläufen in Deutschland unterscheiden, ist eine steuerliche Beratung von einem Experten essenziell wichtig. Damit auch Sie sich auf das Wesentliche Ihrer neu gegründeten Firma in Spanien konzentriert können, erhalten Sie bei uns die besten Steuerberater und Buchhalter zu erschwinglichen Jahresgebühren direkt aus einer Hand.
Gemeinsam mit Ihnen werden alle notwendigen Formalitäten zur steuerlichen Erfassung in Spanien erledigt und alle notwendigen Erklärungen fristgemäß erstellt und eingereicht.
Die Steuersätze auf Mallorca sind die gleichen, welche auch auf dem Spanischen Festland berechnet werden. In der Regel zahlen Sie bei einer spanischen SL Umsatzsteuer sowie Einkommenssteuer, welche vierteljährlich vorausbezahlt und am Ende des Jahres in Form einer Jahreserklärung abgeglichen werden.
Ähnlich aber anders...
Genauso wie in Deutschland gehört es zur spanischen SL zu den Verpflichtungen, eine Bilanz zu erstellen. Diese erfolgt meistens jährlich und wird durch einen zugelassenen Steuerberater erstellt. Grundlage für jede ordnungsgemäße Bilanz ist eine ordentlich geführte Buchhaltung.
Aufgrund der steuerlichen Vielfalt in Spanien, welche sich unter anderen in anderen Bilanzierungsposten und Sachkontenrahmen für Spanien ergibt, empfiehlt es sich, bei Neugründung in Spanien die Steuererklärung und Buchhaltung komplett an einen Fachmann abzugeben. Durch unsere Erfahrung mit Firmengründungen auf Mallorca und Spanien allgemein bringen wir das notwendige Fachwissen mit, auch Ihr Start-up oder Unternehmensfortführung steueroptimiert in Spanien gewissenhaft zu führen und alle notwendigen Fristen einzuhalten.
Wichtig zu beachten: Die NIE-Nummer, also die spanische Steuer-ID-Nummer für Privatpersonen, ist auch erforderlich, wenn Sie keinen Wohnsitz in Spanien haben. Die Beantragung ist komplex und wird über die Ausländerbehörde gestellt. Unsere Experten übernehmen alle notwendigen Formalitäten im Rahmen der Tätigkeit für Ihr spanisches Unternehmen.
Für eine spanische Sociedad Limitada (SL), die mit einer deutschen GmbH vergleichbar ist, sind folgende Steuern zu beachten:
Gesellschaftssteuern:
- Impuesto de Sociedades (Körperschaftssteuer): Die SL ist verpflichtet, Körperschaftssteuer auf ihren Gewinn zu zahlen. Der Satz der Körperschaftsteuer beträgt derzeit 25 %.
Umsatzsteuern:
- Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA, Mehrwertsteuer): Die SL muss die Umsatzsteuer auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erheben und an das spanische Finanzamt abführen. Der IVA-Satz variiert je nach Art der Waren oder Dienstleistungen und kann zwischen 4 %, 10 % und 21 % liegen.
Lohn- und Sozialversicherungsabgaben:
- Seguridad Social: Wenn die SL Mitarbeiter beschäftigt, müssen Lohn- und Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Diese umfassen Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Steuern auf Immobilien und Vermögenswerte:
- Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI, Grundsteuer): Wenn die SL Eigentümerin von Immobilien ist, fällt die Grundsteuer an.
- Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer): Falls das Vermögen der SL einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, kann die Vermögenssteuer anfallen.
Unsere Steuerprofis besprechen mit Ihnen gerne, welche Steuern Sie zu entrichten haben und optimieren diese für Sie für eine möglichst geringe Steuerlast.
Für eine spanische SL (Sociedad Limitada), das ist eine Kapitalgesellschaft in Spanien, wird in der Regel der PGC (Plan General de Contabilidad) verwendet. Der PGC ist der allgemeine Kontenrahmen für die Rechnungslegung in Spanien und umfasst eine systematische Klassifizierung der Konten, die für die Erfassung und Darstellung der finanziellen Transaktionen eines Unternehmens verwendet werden.
Der PGC umfasst verschiedene Kontenklassen, die den unterschiedlichen Aspekten der Unternehmensführung Rechnung tragen, wie beispielsweise die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Umsatzerlöse, Kosten, Aufwendungen und andere relevante finanzielle Positionen. Der genaue Kontenrahmen, der für Ihre spanische SL geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Unternehmens, der Branche und den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens.
Es wird empfohlen, sich an einen Steuerberater, Buchhalter oder Experten für Rechnungslegung in Spanien zu wenden, um den am besten geeigneten Kontenrahmen gemäß dem PGC für Ihre spanische SL zu ermitteln. Diese Fachleute können Ihnen bei der Einrichtung und Verwaltung Ihres Buchhaltungssystems und der Erstellung von Finanzberichten gemäß den spanischen Rechnungslegungsvorschriften helfen.
In Spanien ist es üblich, dass Unternehmen einen Steuerberater oder einen Fachmann für Rechnungswesen und Steuern engagieren, um die Bilanz und steuerliche Angelegenheiten zu bearbeiten. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann Ihnen helfen, die spanischen Steuervorschriften und -verpflichtungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Bilanz korrekt erstellt wird. Ein Steuerberater kann auch bei der Optimierung von Steuerzahlungen und der Einhaltung von Fristen und Verfahren hilfreich sein.
Die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien, die benötigt wird, um bestimmte rechtliche und steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. Hier sind einige Informationen dazu:
Warum brauche ich eine NIE-Nummer?
- Die NIE-Nummer wird benötigt, um in Spanien verschiedene rechtliche und steuerliche Angelegenheiten zu regeln, wie z.B. den Kauf von Immobilien, die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder die Zahlung von Steuern.
- Es ist auch wichtig zu beachten, dass die NIE-Nummer nicht dasselbe ist wie die spanische Steueridentifikationsnummer (NIF), die für spanische Staatsbürger verwendet wird.
Wie bekomme ich eine NIE-Nummer?
- Um eine NIE-Nummer zu erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Behörde in Spanien wenden, normalerweise das Nationale Polizeiamt (Oficina de Extranjería) oder die spanische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland.
- Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Standort und Situation variieren, daher ist es ratsam, sich im voraus über die spezifischen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
- In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt: ein ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Reisepass, ein Nachweis des Zwecks der Anfrage (z.B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag usw.) und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente, die von der zuständigen Behörde verlangt werden.
Mit unserem Service zur Firmengründung in Mallorca kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Beantragung Ihrer NIE-Nummer für Sie und auch bei Bedarf der Ihrer Familienmitglieder.