Hier sind die notwendigen Schritte zur Gründung einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (SL).

Unsere Fachleute stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und eine reibungslose sowie zügige Abwicklung sicherzustellen

ANTRAG AUF BESTÄTIGUNG DES GESELLSCHAFTSNAMENS

Es müssen drei alternative Namen angegeben werden, da der gewünschte Name bereits an eine andere Gesellschaft vergeben sein könnte. Für diesen Antrag ist eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises eines der Gründungsgesellschafter erforderlich

GESELLSCHAFTSKAPITAL

Nach der Bestätigung des Gesellschaftsnamens ist bei einer spanischen Bank ein Konto im Namen der neuen Gesellschaft zu eröffnen und das Gesellschaftskapital darauf einzuzahlen. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Kontoeröffnung sowie die Einzahlung des Stammkapitals und dessen Verteilung unter den Gründungsgesellschaftern aus. Diese Bescheinigung muss im Original zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung vorgelegt werden und wird in Kopie der Gründungsurkunde beigefügt.

GRÜNDUNGSURKUNDE

Zur Vorbereitung der Gründungsurkunde werden folgende Daten und Unterlagen benötigt:

  • Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der Gründungsgesellschafter
  • Namen der Eltern, Familienstand, Beruf und Privatanschrift der Gesellschafter
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Höhe des eingezahlten Gründungskapitals und Bankbestätigung über die Einzahlung (siehe oben)
  • Bei mehreren Gründungsgesellschaftern:
    • Aufteilung des Gründungskapitals auf die Gesellschafter (%)
  • Name des Geschäftsführers
  • Bei mehreren Geschäftsführern:
    • Festlegung, ob die Geschäftsführer einzeln oder nur gemeinschaftlich handlungsberechtigt sein sollen.

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