Krypto-Steuern
Kryptowährungen in Spanien
Ab dem 1. Januar 2024 sind in Spanien ansässige Steuerzahler verpflichtet, digitale Vermögenswerte, die sie außerhalb des Landes halten, zu melden, sofern deren Wert 50.000 Euro übersteigt. Diese Verpflichtung geht auf einen königlichen Erlass zurück, den die spanische Regierung im April 2023 genehmigte. Der Erlass betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Wohnsitz in Spanien und fordert die Deklaration von im Ausland gehaltenen Kryptowährungen. Die Verordnung